„Züchter im Sinn der Zuchtordnung ist jeder Eigentümer oder Halter eines Rüden oder einer Hündin, der Mitglied
des Boxer-Klubs ist, einen Boxer zur Zucht verwendet und seinen ständigen Wohnsitz und Zuchtstätte in der Bundesrepublik Deutschland hat.“
So steht’s in der Zuchtordnung des Boxer-Klubs.
Jeder Boxer muß vor der Zucht beweisen, daß er den hohen Anforderungen, die wir uns als BK-Züchter stellen, genügt. Das gilt sowohl für die Besitzer einer Hündin als auch eines Rüden. Auch er (oder
sie) gilt als Züchter.
Deshalb gleiches Recht für alle: Wir präsentieren nicht nur die Zwinger der Gruppe Bergstrasse hier, sondern auch die Rüden, die zur Zucht eingesetzt werden können. (Das Einstellen erfolgt nach
Absprache mit dem Besitzer)
Bei Fragen hilft die Zuchtwartin.