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„Züchter im Sinn der Zuchtordnung ist jeder Eigentümer oder Halter eines Rüden oder einer Hündin, der Mitglied des Boxer-Klubs ist, einen Boxer zur Zucht verwendet und seinen ständigen Wohnsitz und Zuchtstätte in der Bundesrepublik Deutschland hat.“

So steht’s in der Zuchtordnung des Boxer-Klubs.

Nicht nur der Besitzer einer Hündin muss vor der Zucht den hohen Anforderungen, denen wir als BK-Züchter uns stellen, genügen. Auch der Besitzer eines Rüden hat sie zu erfüllen. Auch er (oder sie) gilt als Züchter.

Deshalb gleiches Recht für alle: Wir präsentieren nicht nur die Zwinger der Gruppe Bergstrasse hier, sondern auch die Rüden, die zur Zucht eingesetzt werden können. (Das Einstellen erfolgt nach Absprache mit dem Besitzer)

Bei Fragen hilft die Zuchtwartin.
 

Züchter Deckrüden